Die Verordnung über künstliche Intelligenz (EU) 2024/1689, besser bekannt als KI-Verordnung, oder AI Act, ist am 1. August 2024 in Kraft getreten; zentrale Regelungen gelten seit dem 2. Februar 2025 bzw. 2. August 2025. Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz zur Regulierung von KI-Systemen – verbietet solche mit „inakzeptablem Risiko“, stellt hohe Anforderungen an „Hochrisiko-KI“ und legt Transparenzpflichten für weitere Systeme fest.
Für die Erwachsenenbildung ist besonders Art. 4 – KI-Kompetenzpflicht zentral. Seit dem 2. Februar 2025 gelten verpflichtende Vorgaben für Schulungen aller Personen, die mit KI-Systemen arbeiten Dort heißt es:
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach bestem Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen„
Was bedeutet das konkret für die Erwachsenenbildung?
- Nutzt eine Bildungseinrichtung spezialisierte KI‑Tools in Kursen oder Verwaltung, fällt sie unter den Begriff Betreiber – und muss nach Art. 3 Nr. 4 KI‑VO sicherstellen, dass das Personal KI‑kompetent ist
- Der AI‑Act versteht unter KI-Kompetenz: „Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, die … ermöglichen, KI‑Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken … bewusst zu werden.“
Das umfasst:- Technisches Grundverständnis
- Bewusstsein für Bias, Halluzinationen, ethische und datenschutzrechtliche Konsequenzen
- Hinweise auf relevante Rechtsrahmen (Art. 50 Transparenzpflicht, DSGVO, Urheberrecht)
- Egal ob KI mit hohem, niedrigem oder verbotenem Risiko – die Kompetenzpflicht nach Art. 4 greift immer
- Die Teilnahme, Inhalte und der Qualifikationsstand müssen dokumentiert werden.
Was bietet der Digitalcampus?
Wir haben unseren Online-Kurs „KI-Kompetenz für Lehrende in der Erwachsenenbildung“ gezielt am Kompetenzmodell zu AI Literacy ausgerichtet. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Lehrenden und Mitarbeitenden genau die Kenntnisse erwerben, die sie im Rahmen der geltenden KI-Verordnung (AI-Act) benötigen.
Der Kurs ist als kompakte Selbstlerneinheit konzipiert, die in etwa drei Stunden absolviert werden kann. Ihre Mitarbeitenden lernen dabei flexibel in ihrem eigenen Tempo, unterstützt durch tutoriell begleitete Austauschangebote.
Die Kursinhalte umfassen grundlegende Kenntnisse über Künstliche Intelligenz (KI), ihre Funktionsweise, praktische Anwendungsmöglichkeiten sowie relevante rechtliche und ethische Rahmenbedingungen. Ziel ist es, Ihre Mitarbeitenden darin zu unterstützen, KI-Technologien im Arbeitsalltag der Erwachsenenbildung sicher, reflektiert und rechtskonform einzusetzen. Der Lernerfolg und die Lerninhalte werden am Ende des Kurses bescheinigt. Zusätzliche Vertiefungsmaterialien ermöglichen individuell unterschiedliche Lerntiefen.
Nutzen Sie diesen Kurs, um Ihre Mitarbeitenden praxisnah und bedarfsgerecht auf die Anforderungen des AI-Acts vorzubereiten.
